Ernährungsberatung Kassel 
 


Für die Ernährungs-Einzelberatung  nach § 43 Absatz 2 SGB V (Ernährungstherapie mit einer ärztlichen Zuweisung/Notwendigkeitsbescheinigung) des Sozialversicherungsgesetzbuches (SGB) benötigen Sie eine ärztliche Zuweisung Ihres Arztes/Ihrer Ärztin, wenn sich Ihre Krankenkasse an den Kosten beteiligen soll.

Das Formular auf dieser Seite können sie gerne für eine "ärztliche Zuweisung" bzw. eine "ärztliche Notwendigkeitsbescheiningung" von Ihrem Arzt nutzen.

Auch ein Privatrezept Ihres Arztes bzw. ihrer Ärztin wird von den Krankenkassen üblicherweise anerkannt.

Wichtig für die Ärzte: Die Beratung nicht budgetrelevant!

Bitte füllen sie die Angaben zu Ihrer Person selbst aus. Diese Zuweisung kann jede/r Arzt / Ärztin unterschreiben, der / die den Gesundheitszustand beurteilen kann, d.h. z.B. Hausärztin / Hausarzt; Betriebsärztin / Betriebsarzt; Fachärztin / Facharzt