Die Ernährungsberatung wird von den gesetzlichen Krankenkassen nach § 43 Absatz 2 SGB V (Ernährungstherapie mit einer ärztlichen Zuweisung / Notwendigkeitsbescheinigung, die Sie auf meiner Website herunterladen können) bzw. nach § 20 und § 20 a SGB V (Prävention) des Sozialversicherungsgesetzbuches übernommen bzw. bezuschusst (je nach Krankenkasse ca. 50 % bis zu 100 %, das ist individuell mit der eigenen Krankenkasse abzuklären).
Eine Privatverordnung Ihres Arztes / Ihrer Ärztin wird von den Krankenkassen üblicherweise auch anerkannt.
Die Beratungen sind nicht budgetrelevant für den zuweisenden Arzt.
Meine Beratungen sind produktunabhängig, d.h. ich werde Ihnen weder Formuladiäten (Ersatznahrung aus dem Labor, z.B. in Apotheken erhältlich) noch Nahrungsergänzungsmittel empfehlen, es geht (fast) alles ohne diese Hilfsmittel. Auch Medikamente empfehle ich nicht in meinen Beratungen, das ist das Fachgebiet Ihrer Ärztin / Ihres Arztes. Wenn Sie Fragen zu Nahrungsergänzungsmitteln oder zu bestimmten Produkten haben, dann können wir diese natürlich gerne besprechen.
Der Stundensatz beträgt 66 € je Stunde, 33 € je 30 Minuten. Die Krankenkassen übernehmen in der Regel 80 - 100 Prozent der Kosten. Die Beihilfe in Hessen beteiligt sich an den Kosten und die Privatkassen beteiligen sich meist auch.
Die Beratungen finden von Montags bis Freitags nach Vereinbarung in meiner Praxis statt:
Ernährungsberatung Kassel: Uhlandstr. 1, 34119 Kassel, Praxis (und Lehrpraxis) für Ernährungsberatung und Ernährungstherapie (in der Hippokrates Schule; Klingel Brummelte)
Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter Tel: 0561 – 6026233 (auch Anrufbeantworter).
An den Beratungstagen bin ich unter 0177 - 4000982 zu erreichen.